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   OLG Hamburg, 26.08.1963 - 3 W 169/63   

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https://dejure.org/1963,1021
OLG Hamburg, 26.08.1963 - 3 W 169/63 (https://dejure.org/1963,1021)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.1963 - 3 W 169/63 (https://dejure.org/1963,1021)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 1963 - 3 W 169/63 (https://dejure.org/1963,1021)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung; Kosten des Verfügungsverfahrens; Vollziehung innerhalb Frist; Kosten des Aufhebungsverfahrens; Kosten des Anordnungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648; ZPO § 926

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 600
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Zwar steht die ganz h.M. auf dem Standpunkt, bei einer Aufhebung wegen Versäumung der Vollziehungsfrist sei zu Lasten des Gläubigers auch über die Kosten des Anordnungsverfahrens neu zu entscheiden, weil sich aus der Versäumung ergebe, dass es an einem Verfügungsgrund, also an der Eilbedürftigkeit, gefehlt habe (so u.a. die Entscheidung des Senats, NJW 1964, 600, 601; ferner OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1214; GRUR 1985, 84; KG, WRP 1990, 330, 333; OLG Koblenz, GRUR 1981, 91, 93; OLG Köln, GRUR 1985, 458, 460; Rpfleger 1982, 154; Baumbach/Hefermehl, aaO., § 25 UWG Rdn. 92; Teplitzky, aaO., Kap. 56 Rdn. 31/32).
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